Der Profi-Check für Ihre Gasleitung!
Vertrauen Sie auf unser Fach-Team

Seit 2008 ist jeder Gebäudeeigentümer und jeder Gebäudetreiber im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages verpflichtet seine Hausgasleitung regelmäßig zu Überprüfen. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.

Notwendige Maßnahmen Verantwortlich
  Hauseigentümer Installations-unternehmen Gasversorgungs-unternehmen
Hausanschluss bis zur Hauptabsperrung     x
Hausschau
(mindestens jährlich)
x    
Erdverlegte Leitungen
(mindestens alle 4 Jahre)
x x  
Technische Prüfung der Hausgasleitung
(spätestens alle 12 Jahre)
x x  

Denken Sie auch an die Dokumentation!
Spätestens im Schadenfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben.
Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der DVGW oder lassen Sie sich von uns beraten.
Ihre Sicherheit ist auch unser Ziel!