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Der
Profi-Check für Ihre Gasleitung!
Vertrauen Sie auf unser Fach-Team
Seit 2008 ist jeder Gebäudeeigentümer und
jeder Gebäudetreiber im Rahmen der allgemeinen
Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines
Gasliefervertrages verpflichtet seine Hausgasleitung regelmäßig zu
Überprüfen. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und
Instandhaltungspflichten.
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Notwendige Maßnahmen |
Verantwortlich |
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Hauseigentümer |
Installations-unternehmen |
Gasversorgungs-unternehmen |
| Hausanschluss bis
zur Hauptabsperrung |
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Hausschau
(mindestens jährlich) |
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Erdverlegte
Leitungen
(mindestens alle 4 Jahre) |
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Technische Prüfung
der Hausgasleitung
(spätestens alle 12 Jahre) |
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Denken Sie auch an die
Dokumentation!
Spätestens im Schadenfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass
sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen
stattgefunden haben.
Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen
Dritter entlasten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der
DVGW oder lassen Sie sich von uns
beraten.
Ihre Sicherheit ist auch unser Ziel!
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